Energieaudits nach EDL-G

Nach dem Bundestagsbeschluss vom 05. Februar 2015 zur Teilumsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie waren alle Nicht-KMU verpflichtet, erstmalig bis zum 05. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen, wenn sie kein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem nach EMAS erfolgreich eingeführt hatten.

Nach §§ 8 - 8d EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) sind diese Unternehmen dazu verpflichtet, mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchführen zu lassen.

Wir unterstützen Sie zudem auch bei der Entscheidungsfindung, welche Vorgehensweise für Ihr Unternehmen sinnvoll ist: Regelmäßige Durchführung von Energieaudits oder Einführung eines Energiemanagementsystems. perpendo bietet Ihnen ein Team von qualifizierten Experten!

Effizienzsteigerung für KMU

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind nicht verpflichtet, Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Sie können jedoch über die BAFA in einem eigenen Programm (Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme EBN Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247) eine Förderung von bis zu 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro in Anspruch nehmen.

Ziel eines solchen Energieaudits ist es, den aktuellen energetischen Zustand – basierend auf einer detaillierten Betrachtung des Unternehmens – zu erfassen und daraus Möglichkeiten und Maßnahmen für Energieeffizienzsteigerungen und Energieeinsparungen abzuleiten.

Diese Vorgehensweise beinhaltet:

  • Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach Quellen sowie nach Prozessen und
    Nutzmitteln etc.
  • Aufzeigen der Energieflüsse und Bilanzen für das Objekt
  • Darstellung des Musters der Energienachfrage im Zeitverlauf
  • Berücksichtigung von äußeren Einflüssen (z. B. Wetter)
  • Bildung von Energieleistungskennzahlen (EnPI)

Und speziell in Bezug auf die Produktion:

  • Bewertung des tatsächlichen Energiebedarfs für die Nutzmittel (z. B. Dampf, Druckluft, Kälte) und die Herstellungsverfahren
  • Betrachtung der Dimensionierung und Nutzung der Ausrüstung (Herstellung und Nutzmittel)
  • Beurteilung der optimalen Menge an Energie und Nutzmitteln für die Herstellungsverfahren
  • Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach Quellen sowie nach Prozessen und
    Nutzmitteln etc.
  • Analyse der Grundlast

Dieses umfassende Bild des Unternehmens ermöglicht es, Maßnahmen für Energieeffizienzsteigerungen und Energieeinsparungen zu erarbeiten. Diese werden hinsichtlich finanzieller Einsparungen, erforderlicher Investitionen, Rendite (Amortisation etc.) und sonstiger Vorteile bewertet. Dabei werden Alternativen verglichen und technische Wechselwirkungen zwischen betrachteten Maßnahmen evaluiert. Neben technikbezogenen Möglichkeiten werden auch organisatorische Maßnahmen (z. B. Schulungen und Mitarbeitersensibilisierungen) erarbeitet.

 

 
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